Scherenschnitt einer Gruppe von Frauen, den Gleichstellungsbeuaftragen in Baden-Württemberg

Unsere Mitglieder

In die Landesarbeitsgemeinschaft können eintreten:
(Auszug aus der Geschäftsordnung)

Ordentliche Mitglieder in der LAG sind auf schriftlichen Antrag (siehe GO-Anlage 1) alle weiblichen, hauptamtlichen kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Baden-Württemberg. Hauptamtlich bedeutet in diesem Zusammenhang eine Beschäftigung als Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (d.h. Stellenanteil für Gleichstellung von mindestens 50 %). Über die Aufnahme entscheidet die LAG-Mitgliederversammlung.